Hallo alle zusammen, irgendwie steh' ich gerade auf dem Schlauch
Ich muss ein Aufforderungsschreiben an die Eheleute abschicken, kann ich hier wie in der ZV zweimal die Geschäftsgebühr abrechnen???
Vielen Dank schon einmal
doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
- niva
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edit: ich sollte mal ordentlich lesen.
ich würde bauchgefühlsmäßig sagen nein.
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Zuletzt geändert von niva am 01.12.2015, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Nur zur Klarstellung. Wir reden hier von einem Aufforderungsschreiben = außergerichtlichem Mahnschreiben vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder von einer Vollstreckungsandrohung = Aufforderungsschreiben nach Vorlage eines Titels?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, dann wie die Vorposter. Die Gebühr gibt es nur einmal. Doppelte Gebühren fallen tatsächlich nur in der ZV an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.