Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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conni
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#1
01.12.2015, 16:31
Hallo alle zusammen, irgendwie steh' ich gerade auf dem Schlauch
Ich muss ein Aufforderungsschreiben an die Eheleute abschicken, kann ich hier wie in der ZV zweimal die Geschäftsgebühr abrechnen???
Vielen Dank schon einmal
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niva
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#2
01.12.2015, 16:34
edit: ich sollte mal ordentlich lesen.
ich würde bauchgefühlsmäßig sagen nein.
Zuletzt geändert von
niva am 01.12.2015, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Maddien
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#3
01.12.2015, 16:34
In den meisten Fällen: Nur eine Angelegenheit.
läuft...
![Huch-Weg-Smiley :huch](./images/smilies/huch.gif)
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conni
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#4
01.12.2015, 16:43
okay, meine ich auch, wenn man klagt, kann man ja auch nur einmal abrechnen. Wahrscheinlich gilt es dann nur für die ZV????? Bin im Moment völlig verunsichert
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Anahid
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#5
01.12.2015, 16:46
Nur zur Klarstellung. Wir reden hier von einem Aufforderungsschreiben = außergerichtlichem Mahnschreiben vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder von einer Vollstreckungsandrohung = Aufforderungsschreiben nach Vorlage eines Titels?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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conni
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#6
01.12.2015, 16:53
Es handelt sich um ein außergerichtliches Mahnschreiben
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#7
01.12.2015, 19:25
Ja, dann wie die Vorposter. Die Gebühr gibt es nur einmal. Doppelte Gebühren fallen tatsächlich nur in der ZV an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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#8
02.12.2015, 08:57
Guten Morgen, puuuh, dann habe ich es ja richtig gemacht, ist schon raus.
Ein herzliches
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
und einen schönen Arbeitstag, auf euch ist immer Verlass
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)