Hallo,
unser Mandant erwägt, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.
Er bezieht eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 1182,00 €. Hiervon zahlt er Kranken- und Pflegevers. i.H.v. 202 €.
Wird das Krankengeld in Abzug gebracht, sodass er ein verbleibendes Einkommen von 980 € hat? Oder wird die volle Rente berücksichtigt?
LG
pfändbarer Betrag da?
Um welche Art Rente handelt es sich? Staatliche Leistungen im Rahmen der Erwerbsminderungsrente oder private Berufsunfähigkeitsrente aufgrund Vertrag?