Hallo, da ich Inso-Sachen nicht so häufig mache, benötige ich einen Denkanstoß. Folgender Sachverhalt:
Gegen den Schuldner wurde 2013 VB erwirkt. Da Schuldner Anfang 2013 EV abgegeben hat, wurde zunächst nichts weiteres veranlasst, da Schuldner inhaftiert. Im Oktober 2015 wurde Schuldner wieder angeschrieben und aufgefordert, Zahlung zu leisten. Schuldner meldet sich und teilt mit, dass am 19.12.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Von diesem Verfahren haben wir keine Kenntnis erlangt. Wir haben daraufhin die Forderung als Deliktsforderung nachträglich angemeldet. Jetzt teilt der Insoverwalter mit, dass er dem Insolvenzgericht seinen Schlussbericht erstattet habe und auch die Niederlegung des Schlussverzeichnisses erfolgt sei. Das Verfahren werde als masseunzulänglich geführt.
Was kann ich jetzt machen?
Denkanstoß: Nicht am InsO Verf. beteiligt
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 228
- Registriert: 01.07.2006, 21:58
- Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter
Ja, der Schuldner hat die Restschuldbefreiung beantragt und es wurde festgestellt, dass er die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er die Obliegenheiten einhält. Die Beschwerdefrist ist natürlich abgelaufen.
- scully
- Forenfachkraft
- Beiträge: 133
- Registriert: 26.03.2008, 21:52
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Da geht wohl nichts mehr... Kannst nur hoffen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird...
Hatte letztes Jahr so einen Fall, nur dass zwischen unserer letzten Vollstreckung und der Eröffnung des InsO-Verfahrens nur 2-3 Monate lagen... war richtig ärgerlich
Hatte letztes Jahr so einen Fall, nur dass zwischen unserer letzten Vollstreckung und der Eröffnung des InsO-Verfahrens nur 2-3 Monate lagen... war richtig ärgerlich