Da ja leider die Suchfunktion derzeit streikt und ich unsicher bin, muß ich mal wieder dumm fragen
Mehrzahl der WEG Mitglieder beantragt MB gegen ein Mitglied der WEG auf Erstattung von Kosten.
Ist die Mehrvertretungsgebühr hier in Ansatz zu bringen oder nicht? Bei Beschlußanfechtungen ja, aber in so einem Fall?
Mehrvertretungsgebühr ja oder nein?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Sorry, aber ist das sicher? hier machen 11 Eigentümer gegen 1 Eigentümer Ansprüche geltend. Ist das dann die Mehrheit noch die WEG obwohl einer ja als Gegner "dasteht"?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 652
- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Hamburg
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/kosten ... weg-f22109Gebührenerhöhung nicht erstattungsfähig
Nicht erstattungsfähig ist die Gebührenerhöhung in folgenden Fällen:
Geltendmachung von Wohngeldansprüchen: Der BGH rechnet die Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- oder Schadenersatzansprüchen der gemeinschaftlichen Eigentumsverwaltung zu. Anspruchsinhaber ist daher der teilrechtsfähige Verband. Aus erstattungsrechtlicher Sicht hat der Anwalt nur einen Auftraggeber und kann die Gebührenerhöhung nicht gegenüber dem Gegner geltend machen.
läuft...
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Dann machen wir es mal richtig kompliziert, es geht nämlich nicht um Hausgeld, es geht darum, daß es ein Beschlußanfechtungsverfahren eines Mitglieds der WEG gegen den Rest gab. Für dieses Verfahren sind Verwalterkosten angefallen, die laut Verwaltervertrag von demjenigen an die restlichen WEG-Mitglieder zu erstatten sind, der sie verursacht hat. Da diese Kosten im Verfahren selber ja nicht geltend gemacht werden können, wollen die einzelnen WEG-Mitglieder jetzt ihren Bruchteil an Kosten, den sie über die Hausgeldabrechnung zahlen mußten, von dem Beschlußanfechter im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens zurückholen.
Immer noch Verband oder Einzelvertretung?
Immer noch Verband oder Einzelvertretung?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Bei Beschlussanfechtungsverfahren gibt es ja die Mehrvertretungsgebühr. Da dies damit zusammenhängt, würde ich auch hier die Gebühr als angefallen ansehen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Das ist ja meine Frage?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Würde ich verneinen. Wenn im Beschlussanfechtungsverfahren die WEG als solche nicht Partei sein kann, warum dann im Hinblick auf die Erstattung damit zusammenhängender Kosten? Da würde ich auch dann die einzelnen Eigentümer als Gegner ansehen, die als Gesamtschuldner haften. Du kannst ja bei einem Zusammenhang schlecht einmal so und einmal so argumentieren.Maddien hat geschrieben:Fällt das nicht unter "gemeinschaftliche Schadensersatzansprüche" wie im Zitat oben genannt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.