Hallo Leute!
Mal ne Frage!
Es kommt langsam immer öfter vor, dass die Partein, nachdem eine Angelegenheit hier erledigt ist, nochmal vorbei kommen und Kopien von Unterlagen haben möchten.
Als Beispiel: Erbscheinsantrag! Erbschein ist erteilt und die Ausfertigung übermittle ich dem Antragsteller. Manchmal kommt er dann ins Büro und bittet um eine weitere einfache Kopie des Erbscheins. An sich ja kein Problem, ist ja auch kein Aufwand. Aber normalerweise kosten Kopien Geld. Aber ich find es schön blöd, dass ich wegen einer Kopie 0,50 Euro verlange, zudem müsste ich ja auch eine Kostenrechnung machen müsste oder nicht?
Wie handhabt Ihr das? Nehmt Ihr dafür dann wirklich 0,50 Euro und schreibt eine Rechnung? Steht einem normalerweise ja zu!
Extra Kopien für die Parteien?
- Pepsi
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hm ne einfache Kopie ist blöd, bei ner begl. hätt ich gesagt ja, weil du ja da noch 10 € bekommst.. aber ich rechne eine kopie i.d.R. nicht ab, das ist irgendwie kleinkariert, wobei es in einem großen Büro sicherlich schnell Kosten verursacht..
ich würde die Partei in dem Fall mit dem Hinweis wegschicken, dass die Kopie in nem Copyshop billiger ist
ansonsten schicken wir den Parteien gleich immer 2 begl. Abschriften des Erbscheines mit
ich würde die Partei in dem Fall mit dem Hinweis wegschicken, dass die Kopie in nem Copyshop billiger ist
ansonsten schicken wir den Parteien gleich immer 2 begl. Abschriften des Erbscheines mit
- Lotti
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Das ist es ja, ich würde mir dann auch sehr kleinkarriert vorkommen, wenn ich EINE Kopie in Rechnung stellen würde. Aber andererseits sind das einfach Kosten die einem verloren gehen.
Pepsi: Schickst Du die begl. Fotokopien so mit, ohne sie zu berechnen?
Und wenn Du sie berechnest, kannst Du das einfach so, ohne, dass die Parteien einen Auftrag dafür erteilt haben?
Pepsi: Schickst Du die begl. Fotokopien so mit, ohne sie zu berechnen?
Und wenn Du sie berechnest, kannst Du das einfach so, ohne, dass die Parteien einen Auftrag dafür erteilt haben?
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
@Pepsi: Man bekommt von einer bereits aufgenommenen notariellen Urkunde keine 10,00 € Beglaubigungsgebühr, wenn man eine begl. Kopie erteilt (§ 132 KostO).
Unabhängig davon berechnen wir immer die Kopiekosten, es sei denn, es ist wirklich nur eine Kopie!
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- Lena
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Kordu Die € 10 gibts nur für Fremdurkunden, wenn du von einer eigenen Urkunde ne begl. Kopie fertigt. Das wäre wirklich toll wenn es das gäbe
Wenn wir nachträglich Kopien fertigen kommts drauf an...
Schicken wir sie mit der Post, dann werden die Gebühren in Rechnung gestellt (samt Porto).
Händigen wir sie demjenigen persönlich aus, dann kommts drauf an wieviele Seiten es sind.
Sind es wirklich nur ein paar Seiten gibts keine Rechnung. Aber nen Hinweis, dass wir normalerweise Kosten nehmen müssten, die so und so hoch sind, aber wir kulanterweise drauf verzichten... (Meistens gibts dann was für uns in die Kaffeekasse).
Sinds schon ein paar mehr Seiten oder ne begl. Kopie - dann gibts in den meisten Fällen eine REchnung (es sei denn es ist wirklich ein Stammkunde)...
Wenn wir nachträglich Kopien fertigen kommts drauf an...
Schicken wir sie mit der Post, dann werden die Gebühren in Rechnung gestellt (samt Porto).
Händigen wir sie demjenigen persönlich aus, dann kommts drauf an wieviele Seiten es sind.
Sind es wirklich nur ein paar Seiten gibts keine Rechnung. Aber nen Hinweis, dass wir normalerweise Kosten nehmen müssten, die so und so hoch sind, aber wir kulanterweise drauf verzichten... (Meistens gibts dann was für uns in die Kaffeekasse).
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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- Lotti
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@kordu und lena: pepsi meinte doch, dass sie begl. Abschriften des ERBSCHEINS und nicht des antrages übermittelt.
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- Lena
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Mh, okay, das hatte ich übersehen/falsch verstanden....
Aber denke auch, wenn ich dafür die KOsten in REchnung stelle, müsste dafür auch ein Auftrag der Beteiligten vorliegen...
Aber denke auch, wenn ich dafür die KOsten in REchnung stelle, müsste dafür auch ein Auftrag der Beteiligten vorliegen...
Liebe Grüße
Lena
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- Pepsi
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nein die begl. rechne ich nicht ab, da ja kein Auftra vorliegt.. soooviel arbeit ist das ja nicht und man hat ja meistens eh schon mehr Auslagen abgerechnet als dann entstehen, von daher passt es wieder..
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- Foren-Praktikant(in)
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Ihr erteilt begl. Abschriften von Erbscheinen? Was ist, wenn der Erbschein, aus welchen Gründen auch immer, mal eingezogen wird. M.E. darf von einem Erbschein keine begl. Abschrift erstellt werden. Denn sollte der Erbschein tatsächlich eingezogen werden, so wird das Gericht nur die Erbscheine einziehen können, die es als Ausfertigung erteilt hat. Und wenn dann noch "falsche" Erbscheine in begl. Abschrift im Umlauf sind....
Hm.
Oder verwechsle ich da was?
Hm.
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