KFA über 200,00 €. Festgesetzt wurden abzüglich erstatteter GK 100,00 €. Eigentlich müssten es aber 150,00 € sein. Im KFB ist keine Begründung zur Absetzung enthalten. Beim Durchrechnen hat sich ergeben, dass die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer abgesetzt wurde.
Ist das jetzt eine offensichtliche Unrichtigkeit, weil die Begründung fehlt und ich muss Berichtigung beantragen? Oder sollte ich doch eher Erinnerung einlegen, weil ich meine, dass die Terminsgebühr abgesetzt wurde?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)