Austauschpfändung Handy
- Crydea
- Kennt alle Akten auswendig
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Also meiner Erinnerung nach habe ich in noch keinem VV gelesen, dass ein Handy darin bezeichnet war. Aber ansich kann man ja davon ausgehen, dass inzwischen jeder ein Handy besitzt. Wenn der GV also im VV nichts weiter zu einem Handy ausführt, kann man dann Nachbesserung verlangen?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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das Handy kann ja auch gemietet sein, er muss nicht zwangsläufig Eigentümer sein