Wahlanwaltsgebühren nach Teil-Freispruch mit Pflichtvert.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sprinterin1986
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#1

15.10.2015, 08:11

Guten Morgen Ihr Lieben,
ich habe mal wieder einen Fall.
Wir haben den Mandanten als Pflichtverteidiger vertreten.
a) körperliche Misshandlung
b) Nötigung.
c) Fahren ohne Fahrerlaubnis

für c) wird er für schuldig erklärt, vom Rest freigesprochen.
Wir waren bereits im Ermittlungsvefahren tätig.

Ich hatte zunächst die Pflichtverteidigergebühren abgerechnet:
GG, VG EV, VG HV, TG

Jetzt wollte ich die die Wahlanwaltsgebüren für den Freispruch berechenn, irgendwas sagt mir aber, dass das nicht mehr geht, bzw.es keinen Anspruch mehr gibt?
Wer kann mir helfen, bzw. kann ich noch was abrechnen?
Vielen Dank vorab.
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Adora Belle
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#2

15.10.2015, 09:49

Wie lautet die Kostengrundentscheidung?
Sprinterin1986
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#3

15.10.2015, 10:16

Von Kostenbelastung wird abgesehen.
Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, fallen die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
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Adora Belle
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#4

15.10.2015, 10:20

Zur Berechnung der Differenz steht hier in #15 mit weiteren Links eine Menge.

Es dürfte sich aber kein Anspruch ergeben, weil die PV-Vergütung jedenfalls nach h.M. voll auf den Anspruch anzurechnen ist.
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