Leider habe ich davon noch nie was gehört. Im 170 VwGO steht ja, dass man das benötigt, damit die Behörde noch mal die Möglichkeit hat, zu reagieren und die ZV abzuwenden. Im 171 VwGO steht allerdings, dass es bei KFB´s nicht notwendig ist.
Abgesehen davon, weiß ich trotzdem nicht, wie das funktioniert. Kann mir jemand helfen bitte?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)