Hallöchen an alle!
Hätte ne Frage hinsichltich ZV im Ausland. Und zwar:
Fallen in unserer Kanzlei irgendwelche Kosten gem. RVG an, wenn wir nur die RAe in Österreich mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens beauftragt haben?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Zwangsvollstreckung im Ausland (Österreich)
- Petra Hetterich
- Foren-Azubi(ene)
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- Wohnort: Würzburg
Hallo!
Gab es denn eine Besprechung oder so mit dem Mandanten oder ein Briefchen oder so? Ihr habt euch doch bestimmt mit der Angelegenheit auseinander gesetzt bevor der andere Anwalt beauftragt wurde oder? Ich denke, ich würde zumindest ne Beratungsgebühr nehmen, wenn die Sache nicht schon nach dem Wegfall der Gebühr statt fand. Ansonsten vielleicht ne verringerte Geschäftsgebühr.
Liebe Grüße
Petra
Gab es denn eine Besprechung oder so mit dem Mandanten oder ein Briefchen oder so? Ihr habt euch doch bestimmt mit der Angelegenheit auseinander gesetzt bevor der andere Anwalt beauftragt wurde oder? Ich denke, ich würde zumindest ne Beratungsgebühr nehmen, wenn die Sache nicht schon nach dem Wegfall der Gebühr statt fand. Ansonsten vielleicht ne verringerte Geschäftsgebühr.
Liebe Grüße
Petra
Es war so, wir wollten zuerst die ZV hier versuchen und irgendwann hatten wir eben nachgehakt und rausgefunden, dass die Schuldnerin zwischenzeitlich im Ausland wohnt.
Wir hatten öfters mit den RAe in Österreich korrespondiert, weil die mal des mal jenes gebraucht hatten. Mit der Mandantschaft selber fanden keine (größeren) Besprechungen statt. Jetzt muss ich halt gegenüber der RS-Vers. abrechnen.
Wir hatten öfters mit den RAe in Österreich korrespondiert, weil die mal des mal jenes gebraucht hatten. Mit der Mandantschaft selber fanden keine (größeren) Besprechungen statt. Jetzt muss ich halt gegenüber der RS-Vers. abrechnen.
Ich bin in meiner Sache endlich weitergekommen. Und zwar war haben wir ja einen anderen Rechtsanwalt mit der Durchführung beauftragt, also ist es dann auch nichts anderes als Beauftragung eines Verkehrsanwalts. Und in so einem Fall erhält jeder RA eine 0,3 Verfahrensgebühr (ZV).
für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Tatjana
- Js123
- Forenfachkraft
- Beiträge: 217
- Registriert: 08.09.2014, 15:23
- Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen
Hallo ihr Lieben, kann mir das noch mal jemand erklären wieso das nichts anderes sein sollte als die Beauftragung eines Verkehrsanwalts?Gast hat geschrieben:
Ich bin in meiner Sache endlich weitergekommen. Und zwar war haben wir ja einen anderen Rechtsanwalt mit der Durchführung beauftragt, also ist es dann auch nichts anderes als Beauftragung eines Verkehrsanwalts. Und in so einem Fall erhält jeder RA eine 0,3 Verfahrensgebühr (ZV).
Ich habe hier einen ähnlichen Fall, nur dass die Kanzlei in Österreich für uns die Zwangsvollstreckung durchgeführt hat. Wir haben ganz am Anfang eine Einwohnermeldeamtsanfrage gestellt und die hat ergeben, dass die Gegenseite jetzt dort lebt.
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.