Hallo zusammen
Wir haben eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet.
Im Februar wurde dem Schuldner mit Beschluss Restschuldbefreiung angekündigt, im März wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Nun meldet sich der Schuldner und will einen Vergleichsbetrag zahlen (Hälfte der Forderung - rd. 100 €).
Dürfte er das überhaupt? Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens dürfen durch den Schuldner doch keine Zahlungen an Insolvenzgläubiger mehr geleistet werden, oder?
lg
aelizia
Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahren
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Ja.
Wenn er allen dieselbe Quote anbietet/zahlt, wird niemand ein Sondervorteil (§ 294 Abs. 2 InsO) gewährt.
Wenn er allen dieselbe Quote anbietet/zahlt, wird niemand ein Sondervorteil (§ 294 Abs. 2 InsO) gewährt.