Ein schwieriges Thema - Gehaltserhöhung

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Habibi
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#1

07.09.2015, 22:24

Hallo Zusammen,

wie ich finde ist es immer wieder ein sehr schwieriges Thema - Gehaltserhöhung.

Ich glaube vielen geht es genau so wie mir, dass man etwas verunsichert ist und auch nicht genau weiß wie man die Anwälte am besten fragen sollte. Ich habe zwar mir schon ein paar Tipps im Internet zusammengesucht aber diese sind mehr für die "Allgemeinheit". Habt Ihr vielleicht ein paar Tipps für mich und/oder Erfahrungen? Was habt Ihr Euren Anwälten für Gründe bzw. Argumente genannt?

Ich bin nun seit über 4 Jahren aus meiner Ausbildung raus und arbeite in der Kanzlei seit nunmehr 3 Jahren. Zur Einstellung hatte ich mich auf ca. 1.700,00 € (verhandelbar) eingestellt . Hier hatte ich mich zuvor bei der Rechtsanwaltskammer informiert und diese meinte, ich könnte zwischen 1.400,00 und 1.800,00 € verlangen. Schließlich habe ich für den Anfang 1.450,00 € erhalten. Allerdings hatten wir vereinbart, dass zeitnah mein Gehalt an 1.700,00 € angepasst werden soll. Ich habe von den Anwälten 2 Lohnerhöhungen erhalten, ohne eine Bermerkung dazu. Ich habe mich natürlich bedankt. Ich verdiene somit nun 1.600,00 €. Die letzte Lohnerhöhung wäre im Jan. 2 Jahre her. Ich hatte mich bei der Anwaltskammer nochmals informiert und diese meinte, dass ich mittlerweile ab EUR 1.800,00 EUR verlangen könnte. Dies sind leider nur Richtlinien. Soll ich dierekt nach den 1.800,00 € fragen oder soll ich erstmal die 1.700,00 € verlangen?

Argumente - da bin ich mir sehr unsicher. Leider sind die Anwälte meist schlagfertiger als ich. Somit die Anwälte am längeren Hebel sitzen. Ich glaube, dass liegt aber auch daran, dass man sich selbst immer schlecher einschätzt. Ich habe in meiner Ausbildung kaum etwas gelernt - naja wenn ich ehrlich bin so gut wie gar nichts. Manchmal fehlt es mir an ein paar Grundkenntnissen aber ich lerne schnell. Meint Ihr die Anwälte könnten mir dies zum "Vorwurf" machen und sagen deshalb habe ich keine Lohnerhöhung verdient.

Vielen Dank für Eure Bemühungen
Nananina
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#2

08.09.2015, 09:19

Bist du denn unverzichtbar in deiner Kanzlei? Dann können die ja im Grunde genommen nicht nein sagen.

Ich bin jetzt seit sechs Jahren ausgelernt und verdiene 1.850 EUR. Einstiegsgehalt war 1.600 EUR.

Ich denke mehr als fragen kannst du nicht. Wenn du nach einer Gehaltserhöhung fragst, dann würde ich an deiner Stelle sagen, was du gerne Netto mehr haben möchtest. So haben wir das gemacht und sind auf 200 EUR mehr übereingekommen.

Als Argumente kannst du bringen, dass du ja jetzt schon lange in dieser Kanzlei arbeitest und seit zwei Jahren keine Erhöhung mehr bekommen hast, deine Lebenshaltungskosten aber angestiegen sind und mit dieser Zeit auch deine Berufserfahrung.

Probier es einfach aus.

Falls ihr mehrere Anwälte in der Kanzlei habt und einer dabei ist, mit dem du dich echt gut verstehst, dann frag ihn um Rat, wie du dich verhalten solltest.
Fräulein Fit

#3

08.09.2015, 10:03

Anstatt an das zu denken wo Du vllt. Deine Schwierigkeiten hast, solltest Du mehr darauf eingehen und dich auch im Kopf darauf vorbereiten, was Deine Stärken sind.

Klar muss man sich auch auf Kontra einstellen, aber wenn die Stärken überwiegen?! Die Anwälte sind ja auch nicht perfekt (was man Ihnen allerdings nicht sagen sollte :mrgreen: :mrgreen: )

Vllt. machst Du Dir mal ne Liste mit Argumenten, die Deiner Meinung nach sehr wichtig sind und überzeugen können.
Wobei die Berufserfahrung ganz oben stehen sollte.
Rechtsfachwirt
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#4

08.09.2015, 10:20

Meine persönliche Erfahrungen sind hier, dass man bei Anwälten auch mit der aus der freien Wirtschaft bekannten Gesprächstechnik am weitesten kommt. Das bedeutet, mit der Maximalforderung reingehen und sich im Vorfeld überlegen, warum man dieses Gehalt verdienen sollte.

Was hat sich in letzter Zeit (seit meiner letzten Gehaltsanpassung) in meiner Arbeit verändert?
Welche Arbeiten übernehme ich zusätzlich?
Wie läuft der Laden allgemein?

Im Vorfeld sollte man sich auch weniger auf die negativen Seiten versteifen, sondern die positiven Eigenschaften von einem selbst bestmöglich, auch durch ein Übungsgespräch, ausformulieren und auch auf Nachfrage hin verteidigen können.

Und die Mär von der Berufserfahrung als Durchschlagsargument verfängt, nach meiner persönlichen Erfahrung, leider zu selten. Dies einfach vor dem Hintergrund, dass sich die meisten Chefs denken, dass es sich hier um eine Arbeit in der Wirtschaft bzw. bei freiberuflich tätigen Personen handelt und nicht eben um das Beamtentum, wo man nach Dienstjahren vergütet wird. Dieses Thema habe ich mittlerweile zu oft durchargumentiert. Mein bestes Argument ist es jedenfalls nicht mehr. ;)

Seminare usw. sind natürlich auch immer ein sehr guter Aufhänger für mehr Gehalt. Und im Allgemeinen bitte daran denken, dass es wichtig ist, dass DU DICH SELBST IN DEM GESPRÄCH WOHL FÜHLST. Falls Du weißt, welche Art der Gesprächsführung Dir liegt, übe diese im Vorfeld.

Ich hoffe, da ist jetzt etwas für Dich verwertbares dabei. ;)
Fräulein Fit

#5

08.09.2015, 10:26

Rechtsfachwirt hat geschrieben:
Und die Mär von der Berufserfahrung als Durchschlagsargument verfängt, nach meiner persönlichen Erfahrung, leider zu selten. Dies einfach vor dem Hintergrund, dass sich die meisten Chefs denken, dass es sich hier um eine Arbeit in der Wirtschaft bzw. bei freiberuflich tätigen Personen handelt und nicht eben um das Beamtentum, wo man nach Dienstjahren vergütet wird. Dieses Thema habe ich mittlerweile zu oft durchargumentiert. Mein bestes Argument ist es jedenfalls nicht mehr. ;)

Hauptargument sollte es natürlich nicht sein, aber ich finde, nach gewissen Jahren hat man halt genau eben durch die Jahre mehr Erfahrung gesammelt die manch anderer nicht hat.
Wenn es das Hauptargument vieler Anwälte ist, viele etwas Jüngere nicht einzustellen (zu wenig Erfahrung), darf es wohl auch ein ausschlaggebender Grund für eine Gehaltserhöhung sein.

Außerdem kriegt man nicht nur bei den Beamten/öff. Dienst mit den Jahren mehr ;)
Rechtsfachwirt
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#6

08.09.2015, 10:30

Danke für Deine Ergänzung. Ich gebe hier nur weiter, was ich bisher erlebt habe. ;)

Es ist natürlich von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich und wenn manche eben von jüngeren Arbeitnehmern deswegen Abstand nehmen, ist es bei solchen natürlich ein gutes Argument.

Und diese Erhöhung mit den Dienstjahren, vielleicht setzt sich das ja auch mal bei uns durch. :lolaway :lolaway :lolaway
Fräulein Fit

#7

08.09.2015, 10:35

Rechtsfachwirt hat geschrieben:Danke für Deine Ergänzung. Ich gebe hier nur weiter, was ich bisher erlebt habe. ;)

Es ist natürlich von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich und wenn manche eben von jüngeren Arbeitnehmern deswegen Abstand nehmen, ist es bei solchen natürlich ein gutes Argument.

Und diese Erhöhung mit den Dienstjahren, vielleicht setzt sich das ja auch mal bei uns durch. :lolaway :lolaway :lolaway

Ich bin in einer Rechtsabteilung im Baugewerbe und kann mich hier nicht beklagen :mrgreen: nur mal so nebenbei :pfeif
dass es in den Kanzleien meistens anders aussieht, ist natürlich die traurige Wahrheit :-?
lis123
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#8

08.09.2015, 15:55

@ ReFaNa

Was verdient man denn so in einer Rechstabteilung?
"The problem with the world is that the intelligent people are full of doubts, while the stupid ones are full of confidence"
Fräulein Fit

#9

08.09.2015, 16:00

lis123 hat geschrieben:@ ReFaNa

Was verdient man denn so in einer Rechstabteilung?

Kommt auch die Branche an... aber hier in NRW/Köln zwischen 2000-2500, das sind aber nur die mir bekannten Zahlen!
Mit Fremdsprachenkenntnissen ist man auch mit 3000 dabei...
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A13
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#10

13.09.2015, 22:38

Hallo,

ich stehe nun auch vor der schwierigen Frage, wie ich am besten an meinen Chef herantrete und ihn um eine Gehaltserhöhung bitte. Ich weiß einfach nicht wie ich anfangen soll.

Momentan ist es so, dass ich 8,65 € brutto/h für eine 40 Stunden-Woche verdiene. Ich habe 2012 ausgelernt (Ausbildung auch bei meinem Chef gemacht). Berufserfahrung daher 3 Jahre (ohne Ausbildungszeit). Ich habe mich bereits weitergebildet und habe von den Zorn Seminaren den Sachbearbeiter in ZV-Sachen gemacht. Die ZV mache ich ganz allein. Ebenso mache ich die monatliche Buchhaltung. Ich bin in der Kanzlei die einzige Vollzeitkraft. Sowohl die Anwältinnen, als auch meine Kollegin, die ebenfalls Refa ist, sind aufgrund ihrer Kinder nur 30 - 35 Stunden da. Meine Kollegin und auch unsere studentische Aushilfe (kein Rechtsfachgebiet) verdienen brutto 10,00 €/h.

Könnt ihr mir vielleicht wertvolle Ratschläge geben, wie ich zunächst meinen Chef um ein Gehaltsgespräch bitten kann? Wie sollte ich mich am besten verhalten? Wie hoch kann ich mit meinem Gehalt gehen, ohne das es unverschämt ist?

Ich sehe das so, dass ich tatsächlich für meine Arbeitsleistung unterbezahlt bin. Ich muss aber selbst eingestehen, dass ich in der Vergangenheit, also das heißt im vorletzten Jahr ziemlich oft krank war (körperliche und familiäre Probleme setzten mir sehr zu u.a.). Nach einem gemeinsamen Gespräch hat sich das aber meines Erachtens schlagartig verändert. Ich bin seit dem vielleicht 2 Wochen krank gewesen.

Liebe Grüße und lieben Dank
A13
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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