habe gerade eine Frage zur Aufklärungspflicht des RA nach Mandatsende. Zu Grunde liegt folgender Sachverhalt:
Wir hatten einen Mandanten, der selbst RA war, bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen vertreten. Das Insolvenzverfahren wurde daraufhin eröffnet. Allerdings hat er keinen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt (der ja normalerweise einer der drei zu einem Insolvenzantrag gehörenden Bestandteile darstellt). Weil er nicht gezahlt hat trotz mehrfacher Mahnungen -
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Heute kam eine Mail des besagten ehemaligen Mandanten mit der Aufforderung, uns Aufforderungsschreiben des Insolvenzgerichts weiterzuleiten, die angeblich bei uns eingegangen seien. Inhalt sollte die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags auf Stundung der Verfahrenskosten sein. Dadurch, dass wir aber direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Mandat niedergelegt und dem Gericht dies auch mitgeteilt haben, haben wir nach dem Eröffnungsbeschluss keine weiteren gerichtlichen Schreiben erhalten.
Nun ist meine Frage, ob wir diesem ehemaligen Mandanten mitteilen müssen, dass wir keine Schreiben vom Gericht erhalten haben? Unser RA ist im Urlaub und einen Vertretungsanwalt haben wir nicht... Sitze jetzt allein mit 2 Kolleginnen hier und wir rätseln darüber, ob wir durch die Aufklärungspflicht eines RA auch nach Mandatsniederlegung zur Auskunft verpflichtet sind?
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Vielen liebe Dank für alle Antworten. Verzweifle hier gerade ein bisschen...
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SamMae