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Aelizia
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#1
19.08.2015, 14:44
Hallo zusammen
Wir haben eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet.
Im Februar wurde dem Schuldner mit Beschluss Restschuldbefreiung angekündigt, im März wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Nun meldet sich der Schuldner und will einen Vergleichsbetrag zahlen (Hälfte der Forderung - rd. 100 €).
Dürfte er das überhaupt? Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens dürfen durch den Schuldner doch keine Zahlungen an Insolvenzgläubiger mehr geleistet werden, oder?
lg
aelizia
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#3
20.08.2015, 14:58
Vielleicht will sich der Schuldner mit allen Gläubigern vergleichen, damit er die Restschuldbefreiung früher erlangt (und nicht erst nach ~ 6 Jahren).
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Aelizia
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#4
20.08.2015, 15:30
Das ist natürlich möglich.
Und in diesem Fall dürfte er auch Zahlung leisten?
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advocatus diaboli
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#5
13.09.2015, 20:25
Ja.
Wenn er allen dieselbe Quote anbietet/zahlt, wird niemand ein Sondervorteil (§ 294 Abs. 2 InsO) gewährt.