ich brauch mal wieder eure Hilfe!!
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Hab leider bei der Abrechnung Strafsachen keinen Plan, aber die Akte jetzt auf den Tisch bekommen.
Wir haben unseren Mandanten in einem Strafverfahren vertreten: 1. bei Polizei Akteneinsicht angefordert, 2. Akte dann von Staatsanwaltschaft bekommen, 2. hiernach dazu Stellung genommen und angeregt Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO einzustellen, dann noch 1 bis 2 mal mit Stawa geschrieben, Aklage für Mandanten erhalten, Termin zur Hauptverhandlung und in dem Termin wurde Verfahren durch Beschluss gem. § 153a StPO vorläufig eingestellt.
Und nun....???
Was muss ich denn jetzt alles abrechnen.... 4100 + 4101 + 4106 + ...???
Erbitte eure Hilfe!!!
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Vielen lieben Dank!!!