tweety79 hat geschrieben:Hallo JusyD,
leider haben wir bislang noch keine Rückläufer vom Standesamt. Wir haben dieses ja um Übersendung beglaubigter Personenstandsurkunden (sprich Sterbeurkunde der Mutter und Abstammungsurkunde betreffend die Tochter) gebeten. Die Tochter der Schuldnerin selbst hat uns bislang nur die Sterbeurkunde in Kopie eingereicht. Damit können wir allerdings nichts anfangen. Wir haben bislang lediglich für die Beantwortung der gerichtlichen Verfügung Fristverlängerung beantragt, da uns die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Es sieht aber so aus, dass wir dann wohl einen Erbscheinsantrag in notarieller Form stellen müssten. Hatte ja einfach nur auf gut Glück erst einmal den Antrag nach § 792 ZPO gestellt. Scheint aber dem Gericht wohl nicht zu reichen. Ich hoffe, das Amt rückt jetzt endlich mal mit den Urkunden raus und wir müssen nicht noch ne Klage fertigen....
Du kannst es ja aber auch erst einmal mit nem Antrag nach § 792 ZPO versuchen. Falls Du nen Muster brauchst, sag Bescheid. Hab mir da was zusammengebastelt.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Kann allerdings nicht dafür garantieren, dass alles 100 % korrekt ist
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
(aber du hättest erst einmal nen Anhaltspunkt)
VIELEN DANK tweety79 für Deine Antwort
So wie ich es verstanden habe (nachdem ich auch sehr lange im Internet recherchiert hatte), muss ich eine beglaubigte Kopie der Personenstandsurkunden beantragen, um so an die genauen Daten der Kinder heranzukommen? Erst wenn alle Daten (Geburtsdatum etc.) bekannt sind, kann ich einen Erbschein nach § 792 ZPO beantragen, um so anschließend die Titelumschreibung zu beantragen, richtig?
Bei uns ist das aber etwas komplizierter.......
Der Schuldner hat in seinen Vermögensverzeichnissen immer nur EINE unterhaltsberechtigte Tochter angegeben, seine Ehefrau wiederum hat in ihren eigenen Vermögensverzeichnissen dieses Mädchen als Pflegetochter genannt. DIESE Tochter (/Pflegetochter) ist aber beim Standesamt nicht als leibliches und auch nicht als Adoptivkind verzeichnet (?).
Das Standesamt hat uns aber auch gleichzeitig mitgeteilt, dass dafür eine andere Tochter verzeichnet ist, die der Schuldner aber NIE erwähnt hat (?)
Tut mir Leid für diese komplizierte Lage, ich bin selber total verwirrt und durcheinander
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
. Die Sache bereitet mir Kopfschmerzen
Ich hoffe, dass mir jemand irgendwie helfen kann....
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