Ich glaube die Hitze macht mir grad ziemlich zu schaffen.
Wir sollen das Geld für eine nichtbez. Zahnarztrechnung eintreiben. KFB liegt vor. Davor erging ein VU.
Soll jetzt einen PfüB beantragen. Ich habe aber weder Bankverbindung, Arbeitgeben noch sonstige Angaben der Schuldnerin. Lediglich die Adresse.
Geht das überhaupt? (bin in ZV-Sachen nicht fit, da ich das nicht so oft mache.....sorry wenn ich mich grad echt dämlich stelle )
PfÜb ohne Angabe eines Drittschuldner?
Welche Adresse? Von der Schuldnerin? Vom DS??
Du musst den DS schon genau bezeichnen und auch welchen Anspruch zu pfänden willst. Also kannst du hier keinen PÜ machen.
Du kannst nun entweder den GV losschicken mit einem Antrag auf Abnahme der VAK, oder du machst einen Kombi-Auftrag, dass zunächst ZV versucht wird und wenn die erfolglos ist, die VAK abgenommen wird.
Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht
Du musst den DS schon genau bezeichnen und auch welchen Anspruch zu pfänden willst. Also kannst du hier keinen PÜ machen.
Du kannst nun entweder den GV losschicken mit einem Antrag auf Abnahme der VAK, oder du machst einen Kombi-Auftrag, dass zunächst ZV versucht wird und wenn die erfolglos ist, die VAK abgenommen wird.
Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 151
- Registriert: 28.01.2015, 11:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Düsseldorf
Ich stimme tiko da voll udn ganz zu.
Du kannst keinen Pfüb beantragen, wenn du keinen DS hast. Wenn du die ZV/VA beantragst und dann das VA bekommst, sind i.d.R. Konto- und (falls vorhanden) Arbeitgeberdaten angegeben. Dahin kannst du dann den Pfüb schicken
Du kannst keinen Pfüb beantragen, wenn du keinen DS hast. Wenn du die ZV/VA beantragst und dann das VA bekommst, sind i.d.R. Konto- und (falls vorhanden) Arbeitgeberdaten angegeben. Dahin kannst du dann den Pfüb schicken
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
ZPO § 829 Abs. 1
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des
Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort
des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
BGH, Beschluß vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 -
S. Geiselmann
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des
Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort
des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
BGH, Beschluß vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 -
S. Geiselmann