Hallo
hätte eine Frage wegen Abrechnung in FamSache. Bin zwar ausgelernt, hab aber seit 20 Jahren keine FamSachen abrechnen müssen.
Hab in Hauptsacheverfahren 3000,00 Streitwert und im eA Verfahren 1500,00 €. Ich würde Verfahr G, Terminsgebühr und Einigungsgebühr aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen, stimmt das ?? Keine Ahnung ? Danke für jegliche Antwort. Hilfe..
Abrechn VKH Hauptsache und eA
- niva
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auch in Familiensache gilt § 17 Nr. 4 b) RVGNaoomii hat geschrieben: aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen,
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