Abrechn VKH Hauptsache und eA

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Naoomii
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#1

16.07.2015, 10:34

Hallo

hätte eine Frage wegen Abrechnung in FamSache. Bin zwar ausgelernt, hab aber seit 20 Jahren keine FamSachen abrechnen müssen.

Hab in Hauptsacheverfahren 3000,00 Streitwert und im eA Verfahren 1500,00 €. Ich würde Verfahr G, Terminsgebühr und Einigungsgebühr aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen, stimmt das ?? Keine Ahnung ? Danke für jegliche Antwort. Hilfe..
TinaW
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#2

16.07.2015, 10:41

Vor ein paar Wochen hatten wir auch so eine Sache, dort wurde getrennt abgerechnet, einmal Hauptverfahren und einmal eA.
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niva
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#3

16.07.2015, 10:47

Naoomii hat geschrieben: aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen,
auch in Familiensache gilt § 17 Nr. 4 b) RVG ;)
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