Hier die Eckdaten:
Vollstreckungsbescheid vorhanden (aus 2014)
MB-Antrag in Deutschland, Schuldner verzogen
Neuzustellung in Österreich
VB-Antrag mit Zustellung ebenfalls in Österreich
Schuldner ist Verbraucher
Bestätigung als Europäsicher Vollstreckungstitel gem Verordnung Nr. 805/2004 geht nicht; Begründung: Antragsgegner ist Verbraucher und die Entscheidung ist nicht im dem Mitgliedsstaat ergangen, in dem der Antragsgegner zu dem Zeitpunkt seinen Wohnsitz hatte (hätte er zum Antrag VB noch in Deutschland gelebt, würde es passen)
Bestätigung gem. Verordnung Nr. 44/2001 scheidet ebenfalls aus.
Wie kriege ich es jetzt hin, aus diesem VB in Österreich zu vollstrecken.
Wäre der Antragsgegner vor Beantragung des MB bereits nach Österreich verzogen, hätten wir nicht in Deutschland ein Mahnverfahren eingeleitet, sondern die Sache wäre einfach in Österreich eingeklagt worden (Antragsteller ist ebenfalls in Österreich ansässig)
Irgenwelche Ideen?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Danke
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)