Habe das erste mal ein Notaranderkonto in einer kaufvertragssache abzurechnen:
Kaufpreis: 140.000,00 €
Gebühren des Notars dürfen vorab vom Notaranderkonto genommen werden, der REstkaufpreis ist anteilig an die
Erbengemeinschaft auszuzahlen.
Berechne ich die Verwahrgebühr 1,0 nach 140.000,00 € , KV-Nr. 25300 ?
Wert 124 Auszahlungsbetrag
Post- und Telekommunikationspauschale
Mwst.
oder
KV-Nr. 25300 einzeln nach den auszuzahlenden Beträgen?
Danke im voraus.
Lg Helga