![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich hätte mal eine Frage und ich komme einfach nicht weiter .... Kann sein, das ich auch auf dem Holzweg bin und bitte um die notwendige Erleuchtung
![Vogelzeig-Smiley :vogel](./images/smilies/raddreh.gif)
Mein Anwalt hat am 27.11.15 eine Anspruchsbegründung gefertigt, nachdem die Gegenseite gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. Wir haben beantragt, dass die Beklagte zu verurteilen ist, an die Klägerin 2.225,00 € zu zahlen.
Dann hat das Amtsgericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Als die Beklagte die Verteidigung nicht rechtzeitig angezeigt hat, erging antragsgemäß das Versäumnisurteil gegen welches die Beklagte Einspruch eingelegt hat.
Bis zum Eingang des VU sind die folgenden Gebühren entstanden: 1,3 Verf.Geb. 3100 und 0,5 TerminsGeb. 3105 nach einem Wert von 2.225,00 €. Soweit ist alles klar. Doch nun wirds kompliziert.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Die Beklagte hat dann mitgeteilt, dass die den streitgegenständlichen Betrag bereits am 21.11.15 bezahlt hat. Nach Überprüfung haben wir dann den Rechtsstreit für erledigt erklärt und den Klageantrag insoweit korrigiert, dass die Beklagte nur noch die Zinsen zu zahlen hat und der die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind. Die Zinsen hat die Beklagte dann auch noch überwiesen. Die Beklagte hat der Kostenlast widersprochen und schloss sich der Erledigungserklärung nicht an. Das Amtsgericht hat dann anschließend einen Gerichtstermin anberaumt. Wir haben dann aufgrund der Zahlung der noch verbleibenden Zinsen auch hier den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Die Beklagte hat wieder und wieder mitgeteilt, dass sie sich der Erledigungserklärung nicht anschließen will. Dann fand der Gerichtstermin statt, wo dann zum einen mein Anwalt erschien und auch die Beklagte. Wir haben die Aufrechterhaltung des VU's beantragt und das sich der Rechtsstreit erledigt hat. Der Erledigungserklärung hat sich die Beklagte dann angeschlossen. Abschließend entschied das Gericht das der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind.
Nun zu meiner Frage...
Wert: 2225,00
1,3 Verfahrensgebühr 3100 (das die Verf.Geb. entstanden ist, ist mir klar)
1,2 Terminsgebühr 3104 (ich gehe hier davon aus dass hier die 3104 entstanden ist, da das Gericht ja noch einen Gerichtstermin anberaumt hat, wo dann der Anwalt und die Beklagte anwesend waren.)
Die Frage hier ist, nach welchem Wert gehe ich betreffend der Terminsgebühr ? oder behalte ich doch die Terminsgebühr 3105 ?? Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen könntet...
![Paniksmiley :panik](./images/smilies/panik.gif)
![Paniksmiley :panik](./images/smilies/panik.gif)
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
VIELEN DANK schon mal an dieser Stelle....
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)