In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
Aelizia
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
#1
08.07.2015, 09:58
Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Es wurde auf 'dringendes Anraten des Gerichts und zur Vermeidung der ansonsten unumgänglichen Kosten einer Beweisaufnahme' (=Wortlaut Protokoll) ein Vergleich geschlossen und die Kosten des Rechtsstreits einschl. des Vergleichs gegeneinander aufgehoben.
In dem Termin wurde dem Bekl. (=unser Mandant) dann Pkh für das Verfahren und den Vergleich bewilligt.
Frage dazu:
Sind die hälftigen Gerichtskosten des Beklagten durch die Staatskasse zu tragen?
Der Vergleich wurde ja auf Anraten des Gerichts geschlossen, sodass der Beklagte Entscheidungsschuldner geworden sein müsste.
Oder reicht der Wortlaut des Vergleichs dafür nicht aus?
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
08.07.2015, 10:29
Die vom Beklagten zu tragenden GK sind doch - egal ob Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner - von der bewilligten PKH umfasst.
Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner spielt doch nur eine Rolle für den Ausgleich des vom (hier) Kläger gezahlten GK-Vorschusses. Hat dieser bei einer Entscheidungsschuldnerschaft die kompletten GK gezahlt, bekommt er die Überzahlung von der Staatskasse zurück. Übernahmeschuldnerschaft würde dann bedeuten, dass sein Vorschuss zunächst auf den Anteil des Beklagten verrechnet würde und dieser im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren festsetzbar wäre gegen den Beklagten.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
Aelizia
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
#3
08.07.2015, 10:38
Ja, das war in diesem Fall so (sorry für die fehlende Info):
Der Kläger hat den GK-Vorschuss gezahlt und beantragt nun den Gerichtskostenausgleich sowie die Erstattung nicht verbrauchter GK und die Festsetzung der hälftigen angefallenen Gerichtskosten gegen den Beklagten.
Würden die GK für den Beklagten auch von der Staatskasse getragen werden, würde ja eine Kostenfestsetzung gegen den Beklagten ausfallen.
Deshalb meine Frage im ersten Post.
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#4
08.07.2015, 11:17
Ich glaube, es ist zu warm.
Gehe schon davon aus, dass eine entsprechende Kostenfestsetzung möglich ist. Um dies zu verhindern, hätte dein Chef die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen müssen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
13
- NORTHERN DINO
![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#6
08.07.2015, 11:53
Gibts dafür jetzt nicht §31 Abs.4 GKG? Das Gericht weist extra darauf hin, dass genau so entschieden worden wäre. Deshalb keine Übernahmeschuldnerschaft, sondern Staatskasse trägt die Kosten.
-
Aelizia
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
#7
08.07.2015, 12:23
Ja, genau deshalb meine Frage, ob der Wortlaut des Vergleichs für eine Entscheidungsschuldnerschaft ausreichend ist.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
-
Aelizia
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
#8
09.07.2015, 09:04
Ich schieb nochmal ... vielleicht gibts noch Meinungen dazu?
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#9
09.07.2015, 09:40
Seh ich wie Adora Belle. § 31 Abs. 4 Nr. 2 GKG sagt doch aus, dass die PKH greift, wenn der Vergleich einschließlich der Verteilung vom Gericht vorgeschlagen worden ist und das war ja hier so nach dem Ausgangsthread.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
-
Aelizia
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
#10
09.07.2015, 11:59
Dankeschön!
Das hat mir alles sehr weitergeholfen
![Blumen-Smiley :blumen](./images/smilies/blumen.gif)