ich habe gleich mal 2 Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Sachverhalt:
Ermittlungsverfahren wg. Unerlaubter Handlung – Schaden einmal 250,00 € einmal 350,00 €- hierüber soll eine MB gemacht werden. Die Täter sind allerdings Minderjährig. Meine Chefin und ich rätseln nunmehr, macht es Sinn das Strafverfahren abzuwarten oder nicht, bzw. kann ich überhaupt einen MB an minderjährige (Vertreter die Eltern) zustellen?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Nehmen wir an, die Täter werden angeklagt und verurteilt, kann ich hieraus vollstrecken? Also den obigen Anspruch?
Kann mir hier jemand helfen. Wir machen hier nieeeee Strafrecht und eigentlich mit ich in der ZV ja fit.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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