Hallo zusammen,
da wir hier zum ersten Mal einen Mahnbescheid (mit dem schönen Formular aus dem Schreibwarenladen) machen, habe ich eine kleine Frage.
Ich habe dies jetzt soweit auch ausgefüllt nur bin ich etwas stutzig geworden, bei dem Feld 9) Auslagen für dieses Verfahren. Mir wurde mitgeteilt vom Arbeitsgericht, dass RA-Kosten nicht im Verfahren geltend gemacht werden. Was trage ich denn genau hier ein? Ist das die Gebühr für den MB? Kann ich die eingeben?
Hauptforderung 18.235,40 € zzgl. Zinsen ab 01.01.15
Versbeiträge (gehören auf die HF drauf) 3.484,80 € zzgl. Zinsen ab 01.10.14
und dann wäre noch die Auslagen für den MB (sind die genauso wie bei einem normalen MB?)
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe....Die Sache muss noch bis 14 Uhr vom Tisch
Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid
- Adora Belle
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Schreib lieber ne Klage, die schaffst Du bis 14 Uhr.
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Mit Auslagen für das Verfahren sind Kosten wie z.B. die für den MB-Vordruck gemeint. Anwaltskosten und Gerichtskosten werden im ArbG-MB nicht angegeben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- jojo
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So ist es: Die Kosten für den Vordruck plus Porto...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Aber doch nur bei Privatpersonen, oder?jojo hat geschrieben:So ist es: Die Kosten für den Vordruck plus Porto...
Der RA kann doch die Kosten für den Vordruck und das Port nicht neben der P+T geltend machen, sind doch allgemeine Geschäftskosten.
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- jojo
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Sag ich mal so: Stehen da 5,00 frag zumindest ich nicht nach...
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