Hallo zusammen,
ich habe in einem Verfahren der öffentlichen Zustellung einem Pächter die fristlose Kündigung seines Pachtverhältnisses zustellen lassen. Inzwischen liegt mir der Beschluss des Gerichts vor, dass die öffentliche Zustellung am 15.05.2015 erfolgt ist.
Jetzt bin ich mir unsicher, wie weiter verfahren wird. Bei dem Pachtobjekt handelt es sich um einen Kleingarten. Kann dieser jetzt von der Mandantschaft geräumt werden? Ich stehe total auf dem Schlauch.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?
- 13
- NORTHERN DINO
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Das ist gerade der Vorteil einer Klage gegenüber einem Mahnverfahren: Die Klage kann öffentlich zugestellt werden. Es sind die entsprechende Nachweise zu führen und zusätzlich hilft, dass bereits öffentliche Zustellungen vorgenommen werden mussten und sich an dieser Sachlage nichts geändert hat. Insoweit kann auf das Aktenzeichen des Gerichts Bezug genommen werden.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- jojo
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Wie 13.
Und mal ...
Natürlich muss bei unbekannten Aufenthaltsort die Klage öffentlich zugestellt werden. Wäre der Aufenthaltsort bekannt, hätte da auch die Kündigung zugestellt werden können/müssen..
Und mal ...
Natürlich muss bei unbekannten Aufenthaltsort die Klage öffentlich zugestellt werden. Wäre der Aufenthaltsort bekannt, hätte da auch die Kündigung zugestellt werden können/müssen..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Ja, ich hätte mir das natürlich denken können. Mir kommt das alles nur so umständlich vor, da der GW so gering ist.
Darf ich jetzt noch Frage, wo ich beantrage, dass die Klage öffentlich zugestellt wird. In der Klage selbst?
Darf ich jetzt noch Frage, wo ich beantrage, dass die Klage öffentlich zugestellt wird. In der Klage selbst?
- jojo
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Yep, in der Klage selber. Im Rubrum würde ich aufführen: Zuletzt wohnhaft...
Klar ist es umständlich, es gibt m.E. aber keinen anderen legalen Weg.
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- 13
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Wie jojo.
Durch das Aushängen an die Gerichtstafel, das Abwarten der Fristen etc. schleppt sich das Verfahren etwas hin. Dafür bekommt man dann auch den gewünschten Titel. Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, wo der Schuldner wieder aufgetaucht ist...
Durch das Aushängen an die Gerichtstafel, das Abwarten der Fristen etc. schleppt sich das Verfahren etwas hin. Dafür bekommt man dann auch den gewünschten Titel. Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, wo der Schuldner wieder aufgetaucht ist...
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