Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche wieder einmal Eure Hilfe.
Ich habe hier einen Titel, aus dem ich die ZV betreiben soll.
Unter Ziffer 1) des Titels wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger (unseren Mandanten) den Betrag xxxxx zu zahlen. Soweit , so gut.
Unter Ziffer 2) des Titels wird der Beklagte aber verurteilt, an die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten einen Betrag X zu zahlen.
Kann ich die ZV auch im Namen bzw. für die RS-Versicherung machen? Oder mache ich dann nur den Teil geltend, der unserer Partei zusteht und die RS muss für sich selbst die Vollstreckung betreiben?
Für eure Antworten danke ich schon jetzt!!
LG, Surfmaus
Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicherung?
- Gretchen
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Das würde ich telefonisch mit der RSV abstimmen.
Das war bei mir oft unterschiedlich. Manchmal hat die RSV die ZV dann selber betrieben. Es kam aber auch schon vor, dass wir die ZV ebenfalls für die RSV betrieben haben, da wir ja lt. RSV "eh schon dabei sind"
LG
Gretchen
Das war bei mir oft unterschiedlich. Manchmal hat die RSV die ZV dann selber betrieben. Es kam aber auch schon vor, dass wir die ZV ebenfalls für die RSV betrieben haben, da wir ja lt. RSV "eh schon dabei sind"
LG
Gretchen
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
Gläubiger ist in beiden Angelegenheiten der Mdt.
Schließlich wird kaum für die RS Klage erhoben worden sein.
Wie lautet Klageantrag 2 genau?
Schließlich wird kaum für die RS Klage erhoben worden sein.
Wie lautet Klageantrag 2 genau?
Moin und einen guten Start ins Neue Jahr,
ich muss diesen Thread nochmals aufnehmen.
Auch wir haben im Urteil stehen, dass die beklagte Partei weiterhin verurteilt wird, an die XY Rechtsschutzversicherung außergerichtliche RA-gebühren in Höhe von xxx,xx € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem XX.XX.XXXX zu Schadennummer XXXXXX (zu zahlen). Dieses ist identisch mit dem Klagantrag, den wir gestellt haben.
Ich habe jetzt einen Pfüb beantragt und der Rechtspfleger meint, dass dem Gläubiger diese Forderung nicht zusteht, sondern, dass der Schuldner an die XY Rechtsschutzversicherung zahlen muss.
Dieses Problem hatte ich jetzt noch nie (vielleicht hatte ich auch immer Glück, da diese Formulierung hier in diesem Büro Standard ist). Ich meine auch, mal vor Urzeiten in einem Seminar gelernt zu haben, dass diese Forderung gleichwohl vom Gläubiger beigetrieben werden werden. Aber leider finde ich irgendwie hierzu nichts.
Viele Grüße
Bipe
ich muss diesen Thread nochmals aufnehmen.
Auch wir haben im Urteil stehen, dass die beklagte Partei weiterhin verurteilt wird, an die XY Rechtsschutzversicherung außergerichtliche RA-gebühren in Höhe von xxx,xx € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem XX.XX.XXXX zu Schadennummer XXXXXX (zu zahlen). Dieses ist identisch mit dem Klagantrag, den wir gestellt haben.
Ich habe jetzt einen Pfüb beantragt und der Rechtspfleger meint, dass dem Gläubiger diese Forderung nicht zusteht, sondern, dass der Schuldner an die XY Rechtsschutzversicherung zahlen muss.
Dieses Problem hatte ich jetzt noch nie (vielleicht hatte ich auch immer Glück, da diese Formulierung hier in diesem Büro Standard ist). Ich meine auch, mal vor Urzeiten in einem Seminar gelernt zu haben, dass diese Forderung gleichwohl vom Gläubiger beigetrieben werden werden. Aber leider finde ich irgendwie hierzu nichts.
Viele Grüße
Bipe