Hallo,
kennt sich hier jemand mit der Abrechnung im Arzthaftungsrecht aus? Fällt bei dem Pflegemehraufwand eine 0,3 Erhöhung der GG an?
Danke im Voraus!
Pflegemehraufwand, Erhöhungsgebühr
- Tine Dea
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Was soll die Erhöhung mit dem Pflegemehraufwand zu tun haben? Eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG gibt es für mehrere Auftraggeber...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Hat jemand eine aussagekräftige Quelle zum Thema Pflegemehraufwand-materieller Schaden des Kindes und Eltern? (Inwieweit hier eine Erhöhungsgebühr anfällt?) Zu dem Thema ist wohl schwierig etwas zu finden...
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Die Frage dürfte doch eher sein, wer hat euch beauftragt? Wenn es zwei waren gibt es die Erhöhungsgebühr, sonst halt nicht.Kikki hat geschrieben:Man kann den Pflegemehraufwand auch als materieller Schaden des Kindes und der Eltern - da diese für das (z.B. minderjährige) Kind sorgen - verstehen. Somit wären es ja zwei Auftraggeber?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Es sind zwei Auftraggeber, die eigene Ansprüche durchsetzen wollen. Es liegen also verschiedene Gegenständen vor, die zu addieren sind. Nur ein Gegenstand - der Pflegemehraufwand könnte beide Auftraggeber betreffen, sodass aus dem Gegenstandswert (Pflegemehraufwand) eine Erhöhungsgebühr anfallen könnte. Bis jetzt leider in der Rechtsprechung noch nichts dazu gefunden...
Haben wir nie abgerechnet, da es bei uns immer zum Schadenersatzanspruch des Kindes gehörte.
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- Adora Belle
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Wieso sollte das ein Anspruch der Eltern sein?