Hallo. Ich soll in einer Zivilsache die Kosten ausrechnen. Könnt ihr mal bitte bitte schauen, ob es so richtig ist.
Unser Mandant kam mit einer Anspruchsbegründung und einer gerichtlichen Verfügung zu uns. Der Kläger hatte die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Daraufhin wurde Verteidigungsanzeige gemacht. Sodann haben die Parteien sich außergerichtlich geeinigt. Dies wurde dem Gericht von unserer Seite mitgeteilt. Der Kläger hat nun den Anspruch aus der Klage für erledigt erklärt und mitgeteilt, dass sich die Parteien geeinigt haben. Der Rechtsstreit sei damit beendet und Kostenanträge werden nicht gestellt. Dieses Schreiben haben wir nun zur Stellungnahme bekommen.
Heißt das jetzt, dass es keine KGE gibt und jeder seine Kosten alleine trägt?
Dann würde ich bei uns abrechnen: 1,3 VG + Auslagen und Steuer.
Erledigungserklärung
- Liesel
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Was wurde denn in dem Vergleich hinsichtlich der Kosten vereinbart?
Wieso keine EG?
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Hinsichtlich der Kosten ist nichts vereinbart. Nur der Anwalt des Klägers schrieb lediglich "Kostenanträge werden nicht gestellt".
Ich habe keine EG genommen, weil die Parteien sich ohne Anwälte geeinigt haben. Ich glaube, Chef hat es ihm nahe gelegt.
Ich habe keine EG genommen, weil die Parteien sich ohne Anwälte geeinigt haben. Ich glaube, Chef hat es ihm nahe gelegt.
- Liesel
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Erfolgte gegenüber Gericht lediglich Verteidigungsanzeige oder wurde auch ein Antrag gestellt?
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1. Schreiben: Verteidigungsanzeige - ohne Anträge.
2. Schreiben: Mitteilung, dass Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben - Beweis beigefügt. Und Mitteilung, dass der Kläger sich bereit erklärt hat, die Klage zurückzunehmen.
2. Schreiben: Mitteilung, dass Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben - Beweis beigefügt. Und Mitteilung, dass der Kläger sich bereit erklärt hat, die Klage zurückzunehmen.
- Anahid
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Wenn keine Kostenanträge gestellt werden, dann heißt das, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst; die Gerichtskosten verbleiben beim Kläger (der ihr ja nicht seid), da er keine KGE hat, um eine Ausgleichung zu beantragen.
Da Ihr der Erledigterklärung zustimmen müsst, ist das eine Prozesshandlung und damit auch die 1,3 VG gerechtfertigt.
Da Ihr der Erledigterklärung zustimmen müsst, ist das eine Prozesshandlung und damit auch die 1,3 VG gerechtfertigt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Danke für die schnelle Hilfe. Ich habe aber noch mal eine Frage. Chef ist noch am überlegen, ob der Erlediungserklärung zugestimmt wird. Vorher soll ich dennoch unsere Kosten und die Gerichtskosten ausrechnen. Unsere Kosten sind ja nun - Dank Euch - klar (1,3 VG).
Dadurch, dass die Gegenseite keine Kostenanträge stellt, fallen ja (für die Kläger) eine 1,0 Gerichtsgebühr an, richtig? Die 3,0 würde doch nur entstehen, wenn das Gericht entscheiden muss, wer die Kosten zu tragen hat, richtig??
Dadurch, dass die Gegenseite keine Kostenanträge stellt, fallen ja (für die Kläger) eine 1,0 Gerichtsgebühr an, richtig? Die 3,0 würde doch nur entstehen, wenn das Gericht entscheiden muss, wer die Kosten zu tragen hat, richtig??
- Anahid
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Richtig, die 3,0 fällt nur an, wenn das Gericht über die Kosten entscheiden muss. Ihr müsst also nur ebenfalls für erledigt erklären und bestätigen, dass Kostenanträge nicht gestellt werden. Dann fällt nur die 1,0 an.
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