![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Hallo ihr Lieben!
Bin gerade damit beschäftigt mich in meiner neuen Arbeitsstelle zurecht zu finden.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Nun bin ich seit einem Jahr ausgelernt und mir kommt zum ersten Mal ein Kostenausgleichsantrag gem. § 106 ZPO meiner Vorgängerin auf den Tisch, den ich berichtigen soll. Nur seh ich hier wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht bzw. wo der Fehler liegt.
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Wäre wirklich super wenn mir da jemand helfen könnte.
Wir sind Kläger. Im Urteil steht dass wir 1/12 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben.
Der gemachte KAA lautet:
Gegenstandswert: 120,24 €
32,50 € - 1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG
30,00 € - 1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG 3
12,50 € - Pauschale 7003
75,00 € - Zwischensumme netto
14,24 € - 19 % Mehrwertsteuer
89,25 € - Zwischensumme brutto
75,00 € - Gerichtskosten
164,25 € - Gesamtbetrag
Danach kam vom Gericht:
"Es wird um Prüfung des Kostenfestsetzungsantrages hinsichtlich einer anzurechnenden hälftigen Geschäftsgebühr gebeten (0,65 aus 120,24 € = 16,25 €).
Die Geschäftsgebühr aus einem Wert von 2.217,07 € wurde teilweise gezahlt und im Übrigen tituliert. § 15a RVG kommt zur Anwendung."
Vermerk des Chefs: KFA berichtigen.
Leider hilft mir das nicht sehr viel weiter und ich steh etwas unter Druck...
Ich bin wahrscheinlich ziemlich doof aber ich kann mich nicht daran erinnern dass in der Schule gemacht zu haben. In der Praxis seh ich das alles nun auch zum ersten Mal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)