Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Gegen unseren Mandanten läuft eine Klage. Unser Mandant hat teilweise anerkannt, ein kleiner Restbetrag ist streitig.
Jetzt kann dem Kläger (die Gegenseite) nichts zugestellt werden. Wie verfahren wir hier? Ist eine öffentliche Zustellung möglich und durch wen muss diese veranlasst werden? Unser Mandant hätte hierbei ja keine Vorteile, also sehe ich nicht wirklich ein, wieso wir das machen sollten. Wenn nicht zugestellt werden kann, wird das Verfahren ruhend gestellt?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Offentliche Zustellung Kläger
- Anahid
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Hat der Kläger denn selbst die Klage eingereicht oder war da ein Anwalt für ihn tätig?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- sego
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der Kläger hat selbst Klage eingereicht. Er ist nicht anwaltlich vertreten.
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- Anahid
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Ja fein. Dann kann es auch nach meiner Meinung nicht Eure Aufgabe sein, den Kläger zu suchen. Soll sich das Gericht bemühen, den ausfindig zu machen. Dem Mandanten würde ich sagen, der soll sich jetzt mal gemütlich zurücklehnen. Sollte es allerdings so sein, dass Ihr hier das Gefühl habt, dass die Klage ohnehin komplett aussichtslos ist und insoweit für Euren Mandanten das Prozessrisiko extrem gering, dann ist natürlich die Frage, ob Ihr zur Beschleunigung des Verfahrens nicht versucht, die Anschrift zu ermitteln, damit zumindest irgendwann mal ein Kostenfestsetzungsantrag bzgl. Eurer Kosten gestellt werden kann.
Wann verjähren denn die Ansprüche des Klägers? Wäre auch noch ein Aspekt, den man beleuchten sollte.
Wann verjähren denn die Ansprüche des Klägers? Wäre auch noch ein Aspekt, den man beleuchten sollte.
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