Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kikki
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#1
30.03.2015, 17:20
Hallo,
unserem Mandanten wurde die volle Geschäftsgebühr sowie die volle Verfahrensgebühr erstattet, da die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren unterblieben ist und der Gegner keine Einwände bzgl. der vollen Verfahrensgebühr erhoben hat. Wie ist jetzt vorzugehen? Der Mandant hat höhere Gebühren - 0,75 VG mehr- erstattet bekommen, als er gezahlt hat.
Vielen Dank vorab!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
30.03.2015, 17:41
Ich erstatte solche Beträge an die Gegenseite.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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jennjenn87
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#3
31.03.2015, 10:02
Würde ich auch so machen.
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katinka1
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#4
31.03.2015, 11:43
ich auch, da bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite
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Kikki
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#5
02.04.2015, 15:24
Danke für die hilfreichen Antworten!