![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich hoffe, daß sich jemand mit Betreuungen auskennt und mir weiterhelfen kann.
Letztes Jahr erscheint eine Mandantin und bittet um Vertretung. Es wird zunächst über BerH, dann in einer anderen Sache über PKH vertreten. Es ging um Scheidung, Vaterschaftsanfechtung usw.
Nachdem nun 2 der 3 laufenden Verfahren beendet sind, haben wir in einer Sache die GG abgerechnet (keine Bewilligung BerH, Vollmacht liegt vor).
Daraufhin meldet sich erstmals der Betreuer und teilt mit, daß er die Betreute hinsichtlich der Vermögensangelegenheiten mit sog. Einwilligungsvorbehalt betreut und deshalb ein Ausgleich der Kostenrechnung nicht erfolgt.
Die Mandantin hat in der ganzen Zeit mit keinem Wort erwähnt, daß sie unter Betreuung steht, machte auch nicht den Eindruck, als wäre das nötig.
Kann doch nicht sein, daß wir jetzt auf den Gebühren sitzen bleiben, nur weil die Mandantin weder uns, noch den Betreuer entsprechend vorher informiert hat oder?