In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Skyline
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#1
10.03.2015, 09:55
Hallo,
in einer Unfallsache haben wir die amtliche Ermittlungsakte angefordert und erhalten. Hierfür haben wir 12,00 € verauslagt. Wenn wir diese Kosten jetzt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung anfordern, ist es doch egal ob unser Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht oder (muss das Berücksichtigung finden ?) ? Man erstellt doch jetzt eine Rechnung an die gegnerische Versicherung mit 12,00 € und 19 % Mehrwertsteuer oder ?
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
10.03.2015, 10:13
Kommt drauf an ob Ihr die Akte für die Versicherung angefordert habt, oder für die Vertretung des Mandanten.