Das Amtsgericht kann hier die Ergänzung der Urkunde nicht verlangen.
Der Nachweis ist zu führen durch eine Heiratsurkunde, in der der Geb.-Name wie üblich steht und weiter, dass sie nunmehr den Familiennamen X führt. Diese Urkunde ist in gehöriger Form dem GBA vorzulegen und der Vertrag unberichtigt wieder einzureichen.