Zweite Vollstreckbare Ausfertigung
- Summerof77
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Soooo...jetzt (man beachte, wann ich beantragt habe 31.5.2013) liegt mir die weitere Ausfertigung meines VB vor. Danke Gericht!
Problem jetzt: Die Vollstreckungsklausel: Dort steht
Der Vollstreckungsbescheid wird hiermit zum zweiten Male dem Antragsteller anstelle der verlorengegangenen und hiermit für kraftlos erklärten ersten Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Was habe ich eigentlich verbrochen? Nun...ich bin jetzt kein RPflg, aber mir erscheint diese Klauselformulierung etwas, nun ja, verzerrend? Kann mir bitte mal jemand sagen, was das soll?
Dann werd ich wohl mal um Berichtigung bitten, einfach der Form halber.
Problem jetzt: Die Vollstreckungsklausel: Dort steht
Der Vollstreckungsbescheid wird hiermit zum zweiten Male dem Antragsteller anstelle der verlorengegangenen und hiermit für kraftlos erklärten ersten Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Was habe ich eigentlich verbrochen? Nun...ich bin jetzt kein RPflg, aber mir erscheint diese Klauselformulierung etwas, nun ja, verzerrend? Kann mir bitte mal jemand sagen, was das soll?
Dann werd ich wohl mal um Berichtigung bitten, einfach der Form halber.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Bislang habe ich nur eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragt, wenn parallel zu Forderungspfändung/ZV-Auftrag noch eine Sicherungshypothek eingetragen werden sollte. Das hat auch immer geklappt, die 2. vollstreckbare Ausfertigung enthielt dann den Zusatz "nur zum Zwecke der Eintragung einer Sicherungshypothek". Weshalb das Gericht in Deinem Fall jetzt von einem verlorengegangenen Titel ausgegangen ist, kann ich nur vermuten. Evtl. haben die einfach eine falsche Vorlage genommen und sich Deinen Antrag gar nicht richtig angesehen. Ich würde da anrufen und zusätzlich ein Schreiben schicken, doppelt hält bei denen vielleicht besser.
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Hallo,
ich weiß, dieses Thema ist schon etwas älter, bei mir aber gerade aktuell
Wir haben am 02.12.2014 eine PfüB gegen die Mandantin beantragt. Scheinbar ist dieser auf dem Postweg verloren gegangen, denn er ist bis heute nicht beim Vollstreckungsgericht eingegangen. Merkwürdig: Sachstandsanfrage ist dort auch nicht eingegangen, obwohl die Adresse stimmt
Meine Frage: Muss ich beim Antrag auf Erteilung einer 2.vollstreckbaren Ausfertigung eine Kopie des PfüB-Antrags, Telefonnotizen und schriftliche Sachstandsanfragen mitsenden?
Muss auch eine beglaubigte und einfache Abschrift für die Schuldnerin beigefügt werden? Schließlich bekommt sie diese ja zur Stellungnahme.
ich weiß, dieses Thema ist schon etwas älter, bei mir aber gerade aktuell
Wir haben am 02.12.2014 eine PfüB gegen die Mandantin beantragt. Scheinbar ist dieser auf dem Postweg verloren gegangen, denn er ist bis heute nicht beim Vollstreckungsgericht eingegangen. Merkwürdig: Sachstandsanfrage ist dort auch nicht eingegangen, obwohl die Adresse stimmt
Meine Frage: Muss ich beim Antrag auf Erteilung einer 2.vollstreckbaren Ausfertigung eine Kopie des PfüB-Antrags, Telefonnotizen und schriftliche Sachstandsanfragen mitsenden?
Muss auch eine beglaubigte und einfache Abschrift für die Schuldnerin beigefügt werden? Schließlich bekommt sie diese ja zur Stellungnahme.
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Vor einiger Zeit hat hier das Vollstreckungsgericht, das einen PfÜB erlassen sollte, den Titel verloren. Ich musste nach Darstellung des Sachverhaltes dem Gericht folgende Unterlagen vorlegen, um eine 2. Ausfertigung des Titels zu erhalten: Bestätigung des Vollstreckungsgerichts, dass der Titel dort nicht auffindbar ist sowie eine eidesstattliche Versicherung unseres Mandanten, dass er den Titel ebenfalls nicht hat.
Hallöchen, ich habe auch eine kleine Frage zu den zweiten vollstreckbaren Ausfertigungen: Wir haben, wie gesagt, auch zweite vollstreckbare Ausfertigungen von Titeln wegen paralleler ZV. Die Angelegenheiten sind erfolgreich beendet und nun stellt sich uns die Frage, ob auch die zweiten Ausfertigungen entwertet an den Schuldner geschickt werden müssen. Die ersten Ausfertigungen hat jeweils der GVZ dem Schuldner übermittelt.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
Gruß
Mel
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- paralegal6
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Titel sind ja mMn keine Schickschuld. Wenn keine Anfrage kommt vernichte ich die dann irgendwann. Wenn es doch noch mal wer haben will bestätige ich, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden und gut is (vorausgesetzt es ist alles bezahlt)