![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Habe da grad ein aktuelles Problem und auch meine Kollegin weiss nicht weiter.
Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung beurkundet. 1 Vollmachtgeber.
Normalerweise berechnet sich der Geschäftswert für die Kostenrechnung ja nach dem halben Wert des Vermögens + 5.000,- für die Patientenverfügung.
Nun hat der Vollmachtgeber in diesem Fall allerdings ein Vermögen von 6.000,- angegeben.
Geschäftswert theoretisch: 6.000,- : 2 = 3.000,- + 5.000,- für die Patientenverfügung = 8.000,-
Der Wert des Vermögens ist hier ja sehr gering, darf der Wert für die Patientenverfügung denn überhaupt höher als der eigentliche Wert sein???? Oder kann/muss man den Wert für die Patientenverfügung dann runtersetzen (mir ist bekannt dass bei höherem Einkommen der Wert für Patientenverfügung auch höher sein kann). ODER gibt es einen Mindestwert für Vermögen?
Hab hier im Forum nix dazu gefunden (oder bin zu doof zum suchen...) und im Internet werd ich auch nicht schlauer. Hoffe auf schnelle Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG
rayray86