Hey,
wir haben einen Stufenantrag bezüglich Auskunft Einkommen/Vermögen und sodann Zahlung entsprechenden Unterhalt rückwirkend. Unserem Mandanten wurde vollumfänglich VKH bewilligt.
Nach Klageeinreichung hat der Gegner endlich die Auskunft erteilt und es hat sich ergeben, dass dieser 420,00 EUR Unterhalt im Monat zahlen muss. Nach einigem schriftlichen und telefonischen Hin und Her wurde jetzt vor Gericht ein Vergleich wegen des aktuellen Kindesunterhalts und der Zahlung des rückständigen Unterhalts protokolliert.
Ich habe daraufhin an die Staatskasse die VG, TG und EG abgerechnet. Jetzt erhielt ich eine Mitteilung vom Gericht, dass uns keine TG zusteht. Ich mache noch nicht wirklich lange jetzt Familienrecht. Aber irgendwie kommt mir das spanisch vor.
Terminsgebühr Auskunftsanspruch Unterhalt
- Liesel
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Mit welcher Begründung wurde denn die TG abgesetzt?
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Unterhaltssachen gehören doch zu den sogeannten Familienstreitsachen i.S. des § 112 FamFG. Gem. § 128 Abs. 1 ZPO i.V.m. 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG hat daher grundsätzlich eine mündliche Verhandlung stattzufinden (OLG Hamm, Beschl. vom 25.10.2010 – II-6 WF 356/10; OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2011 – II-6 WF 178/11).
Daher fällt auch bei einem schriftlichen Vergleich eine TG an.
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- Adora Belle
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Auch das hier
reicht doch schon für den Anfall der TG. Muss man halt nur vortragen.Adelia hat geschrieben:... und telefonischen Hin und Her
- Adelia
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Ja so hätte ich dann auch argumentiert, gerade wegen dem ständigen Telefonieren. Aber ich war mir dann auf einmal unsicher, ob es irgendeine Besonderheit im Familienrecht gibt.
Habe das so auch noch nie erlebt, dass bei einem schriftlich protokollierten Vergleich einer wegen der Terminsgebühr rumärgert.
Habe das so auch noch nie erlebt, dass bei einem schriftlich protokollierten Vergleich einer wegen der Terminsgebühr rumärgert.
- Liesel
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Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird,
Voraussetzung ist, daß eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn sonst keine andere Alternative zur Entstehung der TG gegeben ist.
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