Hallo,
ich hab hier eine Vermögensauskunft vorliegen und möchte Rentenansprüche vom Schuldner Herrn X pfänden. In der Vermögensauskunft ist angegeben, dass Herr X eine monatliche Rente von 1.100,00 € bezieht und seine Frau ein monatliches Einkommen von 1.800,00 € hat. Greift hier § 850 e ZPO? Kann ich das Einkommen der Ehefrau mit zum Einkommen des Herrn X rechnen lassen oder geht das nicht, weil Herr X Rente bezieht?
LG
Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen
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Gegen wen ist der Titel?
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Der Titel lautet gegen Herrn X
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Nein, kannst Du nicht zusammenrechnen, weil Du nur einen Titel gegen Herrn X hast.
Du kannst aber im Pfüb die Nichtberücksichtigung der Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person beantragen, da sie eigenes Einkommen bezieht.
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Es können nur mehrere Einkommen des Schuldners zusammengerechnet werden, aber nicht seine und die der Ehefrau.
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Danke Euch. Da hab ich heute schon wieder was dazugelernt
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