ich brauche bitte bei folgendem Fall Eure Hilfe. Ich komme nicht weiter
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Es ging um den Erlass einer Baugenehmigung.
Unser Mandant hat den Antrag selbst gestellt. Als er von der Baubehörde ein Schreiben erhielt, dass sein Antrag abgelehnt würde, hat er uns beauftragt. Wir haben uns dann bestellt und es hat ein umfangreiches Telefonat mit der Baubehörde gegeben; danach wurde der Antrag unseres Mandanten abgelehnt.
Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir abschließend Klage erhoben haben. Es geht um einen SW von 50.000 €.
Ich würde jetzt abrechnen:
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300, für das Verwaltungsverfahren
0,7 Geschäftsgebühr, Nr. 2401, für das Widerspruchsverfahren
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100, für das gerichtliche Verfahren
unter Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens
soweit konnte mir das Internet helfen
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Jetzt wirft mir mein Programm, wenn ich die 0,7 Gebühr nach 2401 eingebe, einen Mittelwert von 120,00 € aus. Das verstehe ich nicht, ist das korrekt?
Würdet Ihr auch - wie oben dargestellt - abrechnen?
Danke