Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Js123
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#1
22.01.2015, 15:13
Ich brauche noch mal Hilfe
Habe folgendes noch nie gemacht...
Ich soll eine not. Urkunde an 3 Erben zustellen lassen... die wohnen alle in verschiedenen Orten und auf meinem Formular kann man auch nur eine Person angeben..
Bei welchem Gericht reiche ich die denn nun ein?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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JensW
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#2
22.01.2015, 15:45
Ich würde sagen, die Urkunde wird nacheinander an die Beteiligten zugeschickt. Sprich: Zuerst an Nr. 1, wenn Zustellung zurück, Zustellung an Nr. 2 usw...
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
22.01.2015, 15:49
Erfolgt die Zustellung durch den GV nicht per Post?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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GV Freudenstein
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#4
22.01.2015, 20:20
Die Zustellung kann an alle Erben durch denselben Gerichtsvollzieher mithilfe der Post erfolgen. Es bietet sich an, den bei Euch vor Ort ansässigen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.