Direkt im neuen Jahr plagt mich mal wieder eine Abrechnungsfrage, und zwar haben wir div. Gesellschafterbeschlüsse für eine KG entworfen mit folgendem Inhalt:
KG 1:
1. xy leistet eine Einlage in die abc von 60 Mio. Euro.
2. Gutschriftsbetrag auf Kapitalrücklagenkonto iHv. 5,3 Mio. Euro geht wirtschaftlich auf xy über.
3. Der verbleibende Betrag iHv. 54,7 Mio. Euro wird dem Festkapitalkonto II gutgeschrieben.
4. Vornahme einer nachträglichen Korrektur bei nachträglicher signifikanter Abweichung des tatsächlichen Wertes.
KG 2:
1. Es wird ein weiteres Kapitalrücklagenkonto gebildet und dementsprechend der § 4 der Gesellschaftsvertrages geändert.
2. Die Gesellschafterbeteiligung am Kapitalrücklagenkonto bemisst sich nach dem Verhältnis der Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.
KG 3:
xy zahlt einen Betrag in Höhe von 2 Mio. Euro an abc zu Lasten des Festkapitalkontos II der KG.
KG 4:
1. Es wird ein weiteres Kapitalrücklagenkonto gebildet und dementsprechend § 4 des Gesellschaftsvertrages geändert.
2. Die Gesellschafterbeteiligung am Kapitalrücklagenkonto bemisst sich nach dem Verhältnis der Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.
3. Das Guthaben auf dem Rücklagenkonto der KG von 10 Mio. Euro wird auf das gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklagenkonto umgebucht.
Wie rechne ich hier ab? Handelt es sich um Beschlüsse mit unbestimmtem Geldwert und ich lege jeweils 30.000,00 € zugrunde oder muss ich die in den Beschlüssen aufgeführten Beträge berücksichtigen (unter Beachtung des Höchstwertes). Und muss ich § 35 GNotKG beachten?
Ich hoffe sehr, dass mir hier jmd. weiterhelfen könnte und sage bereits jetzt
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)