Vorstellungsgespräch! Welche Fach-Fragen können kommen?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 30.09.2013, 08:31
- Beruf: Notarfachwirtin
- Wohnort: NRW
Ist das mit den geschenkten Überstunden überhaupt rechtens? Ich kenne das nur so, dass Überstunden zwar nicht ausbezahlt werden müssen, man diese aber wenigstens zu anderen, weniger stressigen Zeiten, abbummeln darf. Auf etwas anderes würde ich mich auch nicht einlassen.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Das mit der Klausel von abgegoltenen Überstunden ist nicht so einfach. Hab grad gelesen, dass drei Überstunden/Woche wohl zulässig sind.
Das beweisen von Überstunden ist meist allerdings recht schwierig, weil diese kaum ein Chef abzeichnet.
Das beweisen von Überstunden ist meist allerdings recht schwierig, weil diese kaum ein Chef abzeichnet.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 31
- Registriert: 31.10.2012, 11:23
- Beruf: Rechsanwalts- und Notarfachangestellte
Bezüglich den "geschenkten" Überstunden: Man sagte mir, dass sie dort eine spezielle Software führen, die ihnen aufzeigt wie viele Stunden man die Woche gearbeitet hat. Sollte man die "geschenkten" Überstunden noch nicht abgebaut haben, wird man in andere Abteilungen gesetzt um dort die Arbeit nachzuholen!
Ich finde es eine bodenlose Frechheit dies von Arbeitnehmern zu verlangen! Schade nur, dass manche solch eine Stelle annehmen müssen, aufgrund Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen!
Ich finde es eine bodenlose Frechheit dies von Arbeitnehmern zu verlangen! Schade nur, dass manche solch eine Stelle annehmen müssen, aufgrund Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Das versteh ich nicht, warum müssen bereits geleistete Überstunden in anderen Abteilungen nachgearbeitet werden Was ist das denn?! Sowas ist ja unterste Schublade. Du hattest vollkommen Recht, diese Stelle nicht anzunehmen. Dann sollen sie halt gleich ne 48 Stunden-Woche in den Vertrag schreiben. Unglaublich...
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)