Hallo!
Ich habe vor meinen Rechtsfachwirt zu machen. Nun hab ich mich etwas informiert und habe erfahren, dass es Stipendiums gibt, die Leute fördern, die ihre Ausbildung mit 1,9 bzw. besser abgeschlossen haben. Ich würde mich gerne auf so ein Stipendium bewerben, habe hier aber noch einige Fragen, die mir die nette (Achtung Ironie!) Dame von der RAK nicht beantworten wollte.
1. Wenn ich einen Notendurchschnitt von besser als 1,9 habe, brauche ich dann trotzdem die 2 Jahre Berufserfahrung um meinen Rechtsfachwirt zu machen bzw. mich auf das Stipendium zu bewerben?
2. Ich bin bei der RAK Bamberg. Kann ich mich auch bei anderen RAK’s (z. b. Nürnberg) dafür bewerben?
3. Welche Möglichkeiten hat man noch, wenn ich das Stipendium nicht bekomme, sich den Rechtsfachwirt zu finanzieren? Ich arbeite als Vollzeit RAFA, hab aber eine eigene Wohnung etc. zu finanzieren und nicht gerade mal ein paar Tausender um meinen Fachwirt zu machen… :/
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Rechtfachwirt Fortbildung
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1. Ja, die 2 Jahre Berufserfahrung benötigst du trotzdem. Meistens muss diese Berufserfahrung aber erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.
3. Es gäbe noch Meister-Bafög was man beantragen kann. Hier bekommt man 30 % vom Staat und den Rest kann man als Darlehen in Anspruch nehmen, wenn man möchte.
3. Es gäbe noch Meister-Bafög was man beantragen kann. Hier bekommt man 30 % vom Staat und den Rest kann man als Darlehen in Anspruch nehmen, wenn man möchte.
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Das Stipendium und die Prüfung sind zwei verschiedene Sachen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.
1. bei der Prüfung brauchst du die zwei Jahre Berufungserfahrung, das ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. dein Stipendium interessiert die Kammer nicht.
2. das wird dir die zuständige Stelle wegen dem Stipendium sagen können.
3. ich habe mir den Refawi über das Meister-Bafög finanziert, aber darüber sind nur die Studien- und Prüfungsgebühren erfasst, also nur ein kleiner Bruchteil. Vorteil ist aber, dass nur ein Teil zurückzuzahlen ist.
1. bei der Prüfung brauchst du die zwei Jahre Berufungserfahrung, das ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. dein Stipendium interessiert die Kammer nicht.
2. das wird dir die zuständige Stelle wegen dem Stipendium sagen können.
3. ich habe mir den Refawi über das Meister-Bafög finanziert, aber darüber sind nur die Studien- und Prüfungsgebühren erfasst, also nur ein kleiner Bruchteil. Vorteil ist aber, dass nur ein Teil zurückzuzahlen ist.
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Danke für die Antworten!
"Bei der Prüfung brauchst du 2 Jahre Berufserfahrung" - d. h. ich brauche diese erst am Prüfungstag? Bräuchte noch ein halbes Jahr dann sind die 2 Jahre auch voll, heißt das ich könnte theoretisch mit dem Fachwirt heute beginnen?
"Bei der Prüfung brauchst du 2 Jahre Berufserfahrung" - d. h. ich brauche diese erst am Prüfungstag? Bräuchte noch ein halbes Jahr dann sind die 2 Jahre auch voll, heißt das ich könnte theoretisch mit dem Fachwirt heute beginnen?
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Halli Hallo,
die zwei Jahre Berufserfahrung brauchst du, aber Stichtag ist die Zeit der Prüfung, d.h. die Zeit während du den Vorbereitungskurs machst und weiter arbeitest wird der Berufserfahrung angerechnet.
Über das Meister-Bafög kannst du einen Teil des Vorbereitungskurses finanzieren. Ansonsten Belege und alles sammeln und über die Steuer zurückholen.
die zwei Jahre Berufserfahrung brauchst du, aber Stichtag ist die Zeit der Prüfung, d.h. die Zeit während du den Vorbereitungskurs machst und weiter arbeitest wird der Berufserfahrung angerechnet.
Über das Meister-Bafög kannst du einen Teil des Vorbereitungskurses finanzieren. Ansonsten Belege und alles sammeln und über die Steuer zurückholen.
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Ja. Korrekt. Wenn du schon 1,5 Jahre hast dann ist das kein Problem. Stichpunkt ist die Abnahme der Abschlussprüfung.Candycat13 hat geschrieben:Danke für die Antworten!
"Bei der Prüfung brauchst du 2 Jahre Berufserfahrung" - d. h. ich brauche diese erst am Prüfungstag? Bräuchte noch ein halbes Jahr dann sind die 2 Jahre auch voll, heißt das ich könnte theoretisch mit dem Fachwirt heute beginnen?