Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich vertreten, Auftragserteileung am 11.06.2013. Wir haben ein Schreiben an die Gegenseite geschickt, die haben sodann Klage eingereicht. Es ging hinund her. 1. Instanz für uns. Gegner reicht Berufung ein, weil er ein Fehler allerdings gemacht hat und Wiedereinsetzung abgelaufen ist, Berufung auch für uns.
Dann kam der KfA. Ich habe nach dem neuen Recht alles abgerechnet. Von der Rechtspflegerin kam dahingehend keine Beanstandung. Der gegn. Anwalt meckert allerdings wegen unserer Anrechnung rum. Wir haben für die außergerichtliche Tätigkeit eine 0,5 GG 2300 abrechnet, statt ne 1,3 GG. Steht ja auch nirgendwo, dass man ne 1,3 abrechnen MUSS. Der gegn. Anwalt ist aber der Meinung das ne 1,3 in Ansatz gebracht werden muss, damit logischerweise die Anrechnung höher ausfällt und sein Mandant "weniger" zahlen muss. Ich hab nun ne erneute Stellungnahme ans Gericht gefertigt mit dem außerg. Schreiben von uns und unserer Rechnung (nach neuem RVG). Kann er das jetzt auch noch beanstanden? Wenn er das schon nich im Kfa gemacht hat, da hab ich auch alles nach neuem Recht ab- und angerechnet.
Ich hoffe, dass es einigermaßen verständlich ist und mir jehamnd helfen kann. MIr geht das nich ausm Kopf.. Hab schon Bauchschmerzen
Vielen Dank schonmal
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