Hallo,
folgendes kleines Problem.
- außerg. Tätigkeit für 5000€
- gerichtl. Tätigkeit für 10.000 €
Ich möchte einen KFA machen und muss ja hier für auch anrechnen.
Mit RA-Micro ist das etwas schwierig.
Wenn ich nur eine 0,65 nach 3100 eingebe über 10.000 € ist diese Gebühr geringer, als wenn ich in einer ganz normalen Rechnung z.b. an Mandant die hälftige Geschäftsgebühr nach 5000€ abziehe.
Ich muss doch die 2300 zur Hälfte aus dem GW 5000€ anrechnen.
Kann ich das jetzt nur einfach per Hand eintragen? Ra-Micro "checkt" das mit dem Anrechnen nur, wenn ich erst eine 2300 eingebe und dann die 3100. Aber mir wurde immer eingetrichtert, dass eine 2300-Gebühr als Zeile im KFA nichts zu suchen hat.
Habe ich einen völlig falschen Gedanken?
KFA mit unterschiedlichen Gegenstandswerten
- Muschel
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Versuchs mal andersrum. Erst die VG und dann die GG. Hat bei mir geklappt, dann schreibt er in der Rechnung nur die Anrechnung hin.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- niva
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in RAM darfst du beim KFA die 2300 eingeben und dann macht es RAM richtig (die taucht dann auch nicht im KFA auf). aber was dir eingetrichtert wurde, ist absolut richtig.
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Ob Du hier tatsächlich eine Anrechnung vornehmen musst, kann man mit dem von Dir angegebenen Sachverhalt nicht feststellen.
Hat denn die Gegenseite die Geschäftsgebühr erstattet, bzw. ist diese im Urteil mit festgesetzt worden?
Die Geschäftsgebühr hat im KfA nichts zu suchen. Die Anrechnung kannst du auch händisch vornehmen. In RA-Micro gibt es meine ich auch die Möglichkeit von "Abzug von Netto" da kannst Du - wenn die Voraussetzungen gegeben sind - den Abzug der hälftigen Geschäftsgebühr vornehmen.
Hat denn die Gegenseite die Geschäftsgebühr erstattet, bzw. ist diese im Urteil mit festgesetzt worden?
Die Geschäftsgebühr hat im KfA nichts zu suchen. Die Anrechnung kannst du auch händisch vornehmen. In RA-Micro gibt es meine ich auch die Möglichkeit von "Abzug von Netto" da kannst Du - wenn die Voraussetzungen gegeben sind - den Abzug der hälftigen Geschäftsgebühr vornehmen.
Danke, ja die 2300 ist im Urteil drin.
Ich versuch mal RA-Micro zu überlisten, wie von Ninja vorgeschlagen.
Danke erst einmal .
Ich versuch mal RA-Micro zu überlisten, wie von Ninja vorgeschlagen.
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Es hat geklappt. Einfach eingeben, RA-Micro macht den Rest. DANKE.
Manchmal macht man sich auch einfach einen Kopf um nix
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- sweetteddy
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Es gibt bei RA-Micro auch die Möglichkeit Gebühren anzurechnen. Auf der Seite, nachdem man die Gebühren eingetragen hat, da wo die Auslagenpauschale berechnet wird. Da steht weiter unten "Anrechnung sonstige Gebühren". Auch da kann man die 2300 anrechnen lassen.
Man kann alles schaffen, wenn man es möchte. Aber das Beste kommt immer dann, wenn man es nicht erwartet.