Weiterhin sollen wir die Vermessung beantragen.
Leider habe ich das noch nie gemacht
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Darf ein Notar dies überhaupt beantragen ?
Wenn ja - Wie und wo muss ich das beantragen und was ggf. mit beilegen ?
Welche Kosten/Gebühren kann ich hierfür abrechnen?
Ich kann dies doch erst beantragen, wenn die Grundbuchberichtigung erfolgt ist, oder ?
Eine Teilungsgenehmigung ist doch nicht erforderlich in NRW, oder?
Das Grundstück ist voll erschlossen, jedoch nicht bebaut.
Lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe...