Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Britzel
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#1
11.11.2014, 11:07
Ich hab mal eine ganz doofe Frage. Wo tragt ihr beim neuen Pfüb-Formular euch als Gläubigervertreter ein, wenn ihr eine GmbH als Mandant habt?
Ich hab nämlich kein Feld gefunden.
Vielen Dank schonmal für die Antworten
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Pepples
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#2
11.11.2014, 11:28
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wie immer, in das Feld für "vertreten durch". Die GmbH kommt samt ihrem Vertretungsverhältnis in das erste Feld unter Gläubiger.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Britzel
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#3
11.11.2014, 13:12
Ok. Wir haben die GF der GmbH immer bei "vertreten durch" eingetragen. Dann mach ich das mal so.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)