ich muss gerade eine arbeitsrechtliche Sache abrechnen, bei der ich verzweifle. Der Mandant kam mit einer Kündigung, also Klage zum ArbG. Dabei wurde auch gleich noch eine Lohnforderung des Mandanten mit verhandelt, in der der RA vorher nicht tätig war. Es kam schließlich zu einem Vergleich, der beide Forderungen umfasste: Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, für Verlust des Arbeitsplatzes und Forderung wird Betrag X gezahlt.
Jetzt muss ich das abrechnen und komme nicht weiter. Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bspw. 4000 EUR, Forderung 2000 EUR, für Vergleich also 6000 EUR. Jetzt rechne ich für das Kündigungsschutzverfahren die Verfahrens- und Terminsgebühr, jeweils uas 4000 EUR ab (zzgl Port, Fahrtkosten etc) und für den Vergleich die Nr. 1000 VV RVG aus 6000 EUR.
Jetzt kommt ja noch die "Mitverhandlung" der zweiten Sache dazu, da die Termine einfach zusammnegelgt wurden und ich ja insofern auch nur das eine Vergleichsprotokoll hab. Hier dann auch Verfahrens- und TErminsgebühr aus 2.000 EUR und nochmal die Einigungsgebühr aus 6000 EUR?? Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld dann je zur Hälfte? Eigentlich muss ich ja für die beiden Verfahren auch getrennte Rechnungen schreiben oder kann man das zusammenpacken? Ich bin echt überfragt und über jeden Hinweis dankbar! Danke schon mal dafür...
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