Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Muss man eine reine Nießbrauchrechtbestellung bei der Grunderwerbsteuerstelle u. bei der Schenkungssteuer anzeigen?
Lg, großes-sternchen
Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt
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nein
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Nur zur Klarstellung:
Mit welcher Urkunde wurde denn das Nießbrauchrecht bestellt und mit welchen Urkunden die Wohnungsrechte, die jetzt angesprochen werden?
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Also ich habe mal das Finanzamt angerufen. Gott sei Dank war mein Frage garnicht so blöd
Da Sie mir der zuständige Sachbearbeiter auch nicht ohne weiteres beantworten konnte.
" Die Anzeigepflicht des Notars betrifft alle "Rechtsvorgänge" , die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen.
Das Finanzamt überprüft dann, ob Grunderwerbsteuer o. Schenkungssteuer anfällt.
Also trotzdem vielen Dank für eure Antworten
Da Sie mir der zuständige Sachbearbeiter auch nicht ohne weiteres beantworten konnte.
" Die Anzeigepflicht des Notars betrifft alle "Rechtsvorgänge" , die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen.
Das Finanzamt überprüft dann, ob Grunderwerbsteuer o. Schenkungssteuer anfällt.
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Das Grunderwerbsteuergesetz gibt dazu aber wirklich gut Antwort, finde ich...
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